Einführung CO2-Umlage

Einführung CO2-Umlage

Zeitgleich zur Rückabwicklung der Mehrwertsteuersenkung wurde die CO2-Bepreisung eingeführt. Als eine der führenden Industrienationen soll Deutschland einer besonderen Verantwortung für den weltweiten Klimawandel nachkommen. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, wurde u.a. das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet. Kern des Gesetzes stellt die Regelung der CO2-Kosten je Brennstoff dar, was die Einführung einer weiteren Umlage nach sich zieht, nämlich die CO2-Umlage. Parallel zur Mehrwertsteuersenkung stellte diese Vorgabe einen weiteren Eingriff in die Tarifierung / Abrechnung von Energiemengen dar – vom informatorischen Ausweis auf der Endkundenrechnung bis hin zu komplexeren, modular abzurechnenden Konstrukten. Auch wenn der zeitliche Vorlauf, mit dem die Gesetzgebung verabschiedet wurde, als recht „sportlich“ einzustufen war, konnte FACTUR in sämtlichen von ihr betreuten Prozessen und (Kunden-) Systemen die erforderlichen Arbeiten fristgerecht – und selbstverständlich qualitätsgesichert - abschließen.