Weitere Vorgabe auf der Zielgeraden zum 01.12.2019

Weitere Vorgabe auf der Zielgeraden zum 01.12.2019

Die Bundesnetzagentur hat eine neue Anforderungen veröffentlicht: „Ausgestaltung der Kommunikation des Netzbetreibers mit dem Markt bei erzeugenden Marktlokationen ohne Direktvermarktung“ (Az.: BK6-18-032, Mitteilung Nr. 4), nach der ein Netzbetreiber bei vorg. Anlagen als Lieferant am Markt auftreten soll. Hiermit gehen Fragen einher, die insbesondere die Umsetzung (auch mit Blick auf MaKo 2020) und sich anschließenden Regelprozesse betreffen. FACTUR hat unmittelbar die Analyse / Bewertung gestartet.