Mit der Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen für…
Mit der Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen für die netzdienliche Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen neu geregelt. Grundlage hierfür bilden insbesondere die Beschlüsse BK6-22-300 zur technischen Integration und Steuerbarkeit sowie BK8-22/010-A zur Netzentgeltreduzierung. Seit dem 1. Januar 2024 sind diese Vorgaben für neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen verbindlich umzusetzen.
Für Energieversorgungsunternehmen bedeutet dies, die erforderlichen technischen und prozessualen Voraussetzungen zu schaffen, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Energiespeicher regulatorisch konform in ihre bestehende Systemlandschaften zu integrieren. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei das CLS-Management (Controllable Local Systems) als Grundlage für die netzdienliche Steuerung.
In einem vorgelagerten Projekt wurden bereits die wesentlichen fachlichen und technischen Grundlagen für die Einführung des CLS-Managements im SAP-IS-U-System erarbeitet. Aufbauend auf dieser Grobkonzeption galt es nun, die priorisierten Use Cases umzusetzen und gleichzeitig die Feinkonzeption weiterer steuerungsrelevanter Prozesse für eine nachgelagerte Implementierungsphase zu erstellen.